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Pfarrei Im Main-Werntal

Planplatz
Thüngen, BY, 97289
09360-99137

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Die Kirchenvorstandswahl kurz erklärt

August 24, 2024 Pfarramt Thüngen-Arnstein

Am 20. Oktober finden in allen Kirchengemeinden der Bayerischen Landeskirche Kirchenvorstandswahlen statt. Unser Vertrauensausschuss hat die Wahl für unsere Pfarrei vorbereitet. Wir wählen erstmals einen gemeinsamen Kirchenvorstand für die Pfarrei Im Main-Werntal.

 Was ist der Kirchenvorstand der Pfarreii?

  • er besteht aus 15 Mitgliedern (Pfarrer Tilman Schneider, Pfarrerin Annika Kringel, Pfarrerin Melina Racherbäumer, 9 gewählte Mitglieder, 3 berufene Mitglieder;

  • er ist für die geschäftlichen Angelegenheiten der Pfarrei zuständig, z.B. für Personaleinstellungen und Personalfragen, für die Pfarrerwahl und für Stellenausschreibungen, für Finanzen und den Haushalt, ebenso für Visionen und Strategien zur Weiterentwicklung der Pfarrei;

  • er repräsentiert die Pfarrei nach Innen und Außen, kümmert sich um die Einheit der Pfarrei und hält die Menschen der Pfarrei zusammen;

Wer wird gewählt? 

  • unsere 19 Kandidaten stellen sich im aktuellen Gemeindebrief vor. Die Vorstellungen finden Sie hier.

Wie wird gewählt?

  • gewählt wird per Briefwahl oder am 20. Oktober in einem unserer 3 Wahllokale in Arnstein (11.30 Uhr bis 13.00 Uhr), Karlstadt (11.30 Uhr bis 13.00 Uhr) oder in Thüngen (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr)

  • damit möglichst viele Perspektiven und Ortsteile unseres großen Pfarreiengebiets vorkommen, wählen wir mit sogenannten „qualifizierten Stimmbezirken“;

  • es gibt vier qualifizierte Stimmbezirke mit einer bestimmten Anzahl von Sitzen: Arnstein (2), Karlstadt (3), Thüngen (2) und Zellingen (2) - Sie dürfen bei der Wahl Ihre 9 Stimmen auf die 4 Stimmbezirke verteilen;

  • jeder Stimmbezirk hat eine gewisse Anzahl an Sitzen: gewählt sind die Kandidaten mit den höchsten Stimmen in ihrem qualifizierten Stimmbezirk;

  • die 9 gewählten Mitglieder treffen sich nach der Wahl mit dem 3-köpfigen Pfarrteam und entscheiden über die 3 Berufungen; berufen werden kann jedes Gemeindeglied der Pfarrei ab dem Alter von16 Jahren;

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